05.10.2005
Ein Ende der Zwangsspende
05.10.2005 10:22 / Kommentare (2) / Selber kommentieren? /
Kategorien: / Allgemein /
Ein Howto (wie von SuShee gewünscht :) für die Gemeinde Sankt Augustin:
- Besuch beim Amtsgericht in Siegburg (der alte graue Kasten links an der Poststrasse. Aus dem Hauptbahnhof gerade raus Richung Marktplatz, da, wo der mittelalterliche Weihnachtsmarkt stattfindet. Nicht rechts rüber zur Kreisverwaltung ;)
- Bitte ebenfalls beim Eingang irritiert kucken ob der Röntgenkontrolle des Gepäcks, des Metalldetektors und der Abgabepflicht von Video-/Bildaufnehmender Geräte (this includes your shiny cellphone gadget, guys!).
- zweiter Stock, Zimmer 211. Freundlich erklären, das man austreten will, Personalausweis oder Reisepass vorlegen, erzeugten Antrag unterschreiben. Zimmer fertig. Zwei Türen weiter die Unterschrift der Rechtspflegerin einholen.
- Handlungen beim Amtsgericht durchgeführt.
Nun möchte man natürlich auch, das der Arbeitgeber einem nicht weiterhin die Zwangsspende abführt, also:
- die Lohnsteuerkarte organsisiert (freundlich in der Personalabteilung fragen) und
- auf zum Bürgerservice des Einwohnermeldeamtes von St.Augustin
- dort dann Nümmerchen ziehen, warten und
- die Änderung des Kirchensteuerabzuges eintragen lassen.
- Fertig! Nun nur noch die Lohnsteuerkarte zurück zur Firma tragen und sich ab dem nächsten Monatsersten über mehr Gehalt freuen.
In meinem Fall: 47,57€
Nach aktueller "Deckel"entwicklung sind das bei mir gut drei Kneipenbesuche.
Anmerkung: Man sollte das allerdings bei uns vor dem 1.Oktober erledigt haben, letzte Woche wurden die neuen Lohnsteuerkarten gedruckt, so das ich nochmal hin muss, um auf der 2006er es ebenfalls ändern zu lassen. Aber da es für mich zum einem am Weg liegt, und zum anderen dort eine alte Freundin arbeitet...
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Kommentare
Jane / 05.10.2005, 15:29
Ist das bei euch so, dass man dann zum naechsten Monatsersten keine Kirchensteuer mehr zahlt? Mir haben sie auf dem entsprechenden Amt gesagt, dass das erst ab dem uebernaechsten gilt (Berlin).
Andreas / 05.10.2005, 19:00
Also, ich bin ab dem 1.11. befreit. Auswirken tut sich das auch mit dem Novembergehalt - welches bei mir am Ende des Monats (ergo: 30.Nov.) ausgezahlt wird. Vielleicht taucht daher der Eindruck der Zweimonatsfrist auf?
Aber es gibt leider wirklich eine Menge unterschiedlicher Regelungen zum Austritt, auch, was evtl. Amtskosten angeht.






