17.03.2006

Artikel: "Anforderungen an das Archivieren digitaler Daten nach Handels-, Steuer- und Datenschutzrecht"

Zum Wochenende hin habe ich mir nochmal etwas "harten" Content aufgehoben:
"Anforderungen an das Archivieren digitaler Daten nach Handels-, Steuer- und Datenschutzrecht" ist ein Artikel von Martin Rost aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein.
Zwar geschrieben im Januar 2004, ist dort auch nochmal kurz und prägnant bschrieben, welche Aufbewahrungspflichten zu beachten sind. Für geschäftliche Emails(!) gelten somit 6 Jahre und Dateien mit Bilanzen oder Lageberichten gemäß §257 HGB 10 Jahre Aufbewahrungsfrist.

Weiteres ist dem Artikel zu entnehmen.

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