Zum Wochenende hin habe ich mir nochmal etwas "harten" Content aufgehoben:
"Anforderungen an das Archivieren digitaler Daten nach Handels-, Steuer- und Datenschutzrecht" ist ein Artikel von Martin Rost aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein.
Zwar geschrieben im Januar 2004, ist dort auch nochmal kurz und prägnant bschrieben, welche Aufbewahrungspflichten zu beachten sind. Für geschäftliche Emails(!) gelten somit 6 Jahre und Dateien mit Bilanzen oder Lageberichten gemäß §257 HGB 10 Jahre Aufbewahrungsfrist.
Weiteres ist dem Artikel zu entnehmen.
17.03.2006
Artikel: "Anforderungen an das Archivieren digitaler Daten nach Handels-, Steuer- und Datenschutzrecht"
17.03.2006 11:16 / Kommentare (0) / Kommentieren? /
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