23.08.2006

Bommels-Blog.de - Ein Teddybär wird abgemahnt!

Die vergangenen vier Monate packte der kleine Teddybär Bommel über seine Erlebnisse mit und um Herrn Th. in seinem kleinen Blog unter http://www.bommels-blog.de/ aus.

Kleine Wirrnisse aus dem Leben als Teddy, die Zweitexistenz als Sherlock Bommel auf der Suche nach der Amsel und die Rekordjagd im Yeti-Contest ermöglichten das ein oder andere Grinsen. Die Fotoerinnerungen an des Herrn Th. Reise nach USA anno 1999 erweckten leichten Neid.

Nun ist Schluss, denn Bommel wurde abgemahnt. "Der Teddybär muss gehn...

Der Besitzer der eingetragenen Wortmarke "Bommels" hat den kleinen Teddy wegen unerlaubter Nutzung des Begriffes "Bommels" im Internet abgemahnt. Aber zumindest geht es laut Email ohne Anwalt und zu begleichender Kostennote ruhig zur Sache.

Nur, wie kann man ein Kontaktnetzwerk mit den Enthüllungen eines Stoffbären verwechseln?
Und: haben die anderen "Bommels" auch eine Abmahnung erhalten?
Das ganze erinnert mich grade ein bisschen an ein gewisses Sozialgericht, welches nicht weit genug oben auf der ersten Google-Treffer-Seite auftauchte... wie bei http://www.winterthur.ch/ hätte man sicher eine gütliche Einigung finden können...


Der kleine Teddybär Bommel sucht nun gemeinsam mit Herrn Th. zum Monatsende eine neue Blogheimat und nimmt sachdienliche Hinweise gern entgegen. Ich habe bloggender-teddybaer.de vorgeschlagen, jemand weitere Ideen?

Trackbacks

Kommentare

Ronnie / 06.09.2006, 06:36

Scheinbar gibt es dort Leute, die nichts anderes zu tun haben, als nach "Markenrechtsverletzern" zu suchen. Traurig aber wahr. Der Vorschlag klingt sehr gut und wäre auch meiner gewesen. www.teddys-blog.de geht auch noch. Hauptsache Blog :-)

Andreas Rauer / 08.09.2006, 09:40

Bommel bloggt wieder - the bear is back!

Bommels®-Kontaktnetzwerk / 14.10.2006, 11:02

Ja, es ist tatsächlich so, wie oben ausgeführt wurde! Aber hat es nicht Gründe, warum es den schutz von Markennamen gibt? Im Übrigen ist es immer von Vorteil für den Betrachter, wenn alle Tatsachen aufgeführt werden:

Auszug aus Antwortschreiben auf Grund der von uns an www.bommels-blog.de übersandten Abmahnung:

"(...) Selbstverständlich würde ich mich freuen, wenn wir eine Lösung finden könnten, daher habe ich hier 2 Lösungsvorschläge und bitte Sie diese nun zu prüfen und mir Bescheid zu geben:

1. Lösungsvorschlag:

Ich könnte mir vorstellen, auch wenn es ein privates Blog ist, Werbung für Bommels.net auf dem Blog zu machen z.B ein Logo mit Link von bommels.net auf die Navigationsleiste zu setzen, sowie einen positiven Beitrag über bommels.net zu verfassen.

2. Lösungsvorschlag:
(...)"


Nach Prüfung der Vorschläge erging unsererseits folgendes, überaus in Markenrechtsverletzungsangelegenheiten, sehr kulante Angebot:

(...) danke für Ihre umgehende Rückmeldung. Ihre Vorschläge haben wir mittlerweile geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Sie die Seite in dieser eben nicht kommerziellen Form, mit den Namensbestandteilen „Bommel und Bommels“ unter folgenden Voraussetzungen fortführen dürfen:

Es muss für jeden, der Ihre Seite besucht deutlich gemacht werden, dass Ihre Seite mit Unterstützung von Bommels®, bzw. mit der Zustimmung von Bommels® betrieben wird. Des Weiteren muss auf jeder Seite ein Link eingefügt werden, über den man auf die Seiten www.bommels.net weitergeleitet werden kann. Einen Werbebanner können wir Ihnen dann zusenden. Dieser sollte dann auf Ihrer Seite eingebunden werden. Den Text über den positiven Beitrag überlassen wir Ihnen. Er sollte eben dann positiv sein und von uns vor Upload begutachtet werden können.

Diese Zustimmung zur Nutzung, kann von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Jegliche weitere, als die von uns hiermit zugesagte Nutzung bedarf unsere vorherige Zustimmung.

Sollten Sie mit den Bedingungen einverstanden sein, geben Sie uns kurz Bescheid, um dies vertraglich zu fixieren. Andernfalls entfernen Sie bitte sämtliche mit dem Markennamen Bommels® in Verbindung stehenden Inhalte auf Ihren Seiten. Bitte setzen Sie uns von Ihrer Entscheidung bitte umgehend, spätestens jedoch bis zum 11.09.2006 in Kenntnis (...)"


Da die von uns gestellten Forderungen, von den Angebotenen in nur geringem Umfang abweichen, ist uns diese Aktion nicht ganz klar. Eine Antwort auf unser Schreiben haben wir bis heute nicht erhalten!

Schade, dass Kulanz und Entgegenkommen derart mit Füßen getreten werden muss! Rechtliche Schritte gegen diesen nicht ganz freundlich gemeinten Blog werden wir nicht anstrengen, da wir davon ausgehen, dass diese Richtigstellung eingepflegt wird und halbwegs intelligente Menschen den richtigen Zusammenhang selbst herausfinden können.

Viele Grüße

Bommels®-Kontaktnetzwerk

Andreas Rauer / 14.10.2006, 18:53

Offizielle Anmerkung:
Nach einem kurzem Mailwechsel mit dem Bommels®-Kontaktnetzwerk habe ich die Zitate im obigen Kommentar von diesem etwas klarer herausgestellt (Kursivstellung), die Formulierung und Inhalte des Kommentartextes selber blieben davon unverändert.

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Persönlicher Kommentar:
Inwiefern Diskrepanzen bei den verschiedenen Vorstellungen/Forderungen/Angeboten bestanden, vermag ich nicht zu beurteilen oder nachzuvollziehen, ich habe keinen Einblick in den Briefwechsel.

Ich möchte auch keinen, das Thema hat sich für mich erledigt.

Aber Herr Th. hat offensichtlich die geforderte Alternative gewählt: "Sollten Sie mit den Bedingungen einverstanden sein, geben Sie uns kurz Bescheid, um dies vertraglich zu fixieren. Andernfalls entfernen Sie bitte sämtliche mit dem Markennamen Bommels® in Verbindung stehenden Inhalte auf Ihren Seiten."
Dies mit "Schade, dass Kulanz und Entgegenkommen derart mit Füßen getreten werden muss!" zu kommentieren, wenn die Gegenpartei exakt der eigenen Forderung nachkam, ist eher ... suboptimale Kommunikation.

Ob hier eine schriftliche Bestätigung durch Herrn Th. noch aussteht, weiss ich nicht. Das ist Sache der beiden beteiligten Parteien und möge durch diese geklärt werden.

Und nun wünsche ich allen Lesern einen angenehmen Samstagabend. Die reale Welt zeigt gerade auch seine schönen Seiten. Es regnet noch wieder früh genug...

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