Der Prüfstandard (PS) 330 des Instituts Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) ist eine Arbeitsanweisung zur "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie".
Zusammen mit der Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" durch den Fachausschuss Informationstechnologie des IDW (kurz: IDW RS FAIT 1) ersetzt dieser vollständig die FAMA 1/1987 in der Fortschreibung von 1993.
Im September 2002 vom Hauptfachausschuss des IDW verabschiedet, sind PS 330 und RS FAIT 1 ein der aktuellen Zeit angepasstes Bundle, welche, begleitet durch den Prüfhinweis "Checkliste zur Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie" (kurz: IDW PH 9.330.1), ein umfassend detailliertes Massnahmenwerk zur Überprüfung und Einschätzung des betrachteten IT-Verbundes darstellen.
24.08.2006
IDW Prüfungsstandard "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW PS 330)
24.08.2006 19:55 / Kommentare (0) / Kommentieren? /
Kategorien: / ICT - IT-Sicherheit /
Ursprünglich eine Übersetzung des internationalen Standards ISA 401 "Auditing in a Computer Information Systems Environment", geht der PS 330 aufgrund der Anpassungen an die deutsche Rechtsprechung sowie Berücksichtigung neuer Entwicklungen über diesen hinaus [IDW PS330, Tz. 5]
IDW RS FAIT 1 ersetzt dabei die ersten beiden Absätze der FAMA 1/1987. Dabei wird die bekannte Nomenklatur der Sicherheitsanforderungen um drei Begriffe erweitert [IDW FAIT, Tz. 23]:
[1] Autorisierung (Anforderungen an den Zugriffsschutz),
[2] Authentizität (Anforderungen an Berechtigungen und eindeutige Identifikation) und
[3] Verbindlichkeit (Anforderung an die Herbeiführung bindender Rechtsfolgen).
RS FAIT 1 geht ausführlich auf die einzelnen Vorgehensabschnitte ein und liefert genauere Informationen zum Prüfvorgang und detaillierte Anforderungen an die IT. In Tz. 65ff werden zum Beispiel erinnernd an die GDPdU die Aufbewahrungsfristen für digitale und digitalisierte Dokumente mit steuerrechtlichen Informationen sowie deren Handhabung in Bezug auf Bearbeitung und Archivierung geregelt bzw. beschrieben.
Der Prüfhinweis PH 9.330.1 schliesslich stellt konkrete Fragebögen bereit, nach denen der Zustand und Erfüllungsgrad folgender Bereiche durch den Wirtschaftsprüfer beurteilt wird:






