Man begegnet den drei Z-Worten durchaus häufiger mal in Sicherheitskonzepten, aber mindestens Zutritt und Zugang werden viel zu häufig synonym gebraucht. (Zugriff und Zugang aber auch gern mal ausgetauscht..)
Da Wikipedia keine Defintion ausspuckt, ziehe ich mich mal wieder auf meine Notizen zurück und zitiere das Militär, um somit eine etwas deutlichere Defintion ins Netz zu stellen:
19.10.2006
Die Drei Z - Zutritt, Zugang und Zugriff
19.10.2006 19:54 / Kommentare (1) / Selber kommentieren? /
Kategorien: / ICT - IT-Sicherheit /
"Unter dem Begriff Zutritt im Sinne dieser Vorschrift versteht man das Betreten von Bereichen und Räumen, in denen IT aufgestellt oder verwahrt ist."
Ziffer 502, ZDv 54/100, BMVg 1999.
Oder allgemeineres Satzende: "... in denen sicherheitssensible Objekte aufgestellt oder verwahrt werden."
"Unter dem Begriff Zugang im Sinne dieser Vorschrift versteht man die Möglichkeit der Nutzung von IT."
Ziffer 506, ZDv 54/100, BMVg 1999.
Dies impliziert entsprechend den Systemzugang via Logins. Interaktion auf logischem Level mit dem System.
Und schliesslich:
"Unter dem Begriff Zugriff im Sinne dieser Vorschrift versteht man das Ausüben von Rechten auf Informationen und IT durch Personen."
Ziffer 512, ZDv 54/100, BMVg 1999.
Also der Datei- und somit Informationszugriff.
Die Grenze zwischen Zugang und Zugriff sind noch am fliessesten, da man in beiden Fällen auf der logischen Ebene arbeitet. Man sollte Zugang hier dann streng als Stelle der Userauthentisierung betrachten, alles weitere ist dann ja schliesslich wirklich nur noch der Zugriff auf Dateien ;-)
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Kommentare
Nadine / 26.11.2009, 11:27
super Erklärung - vielen Dank !!! ;)






